Eine Auffanglinie ist eine vorab bestimmte, gut erkennbare Geländelinie hinter einem geplanten Weg-, Ziel- oder Haltepunkt. Wird sie aus der vorgesehenen Annäherungsrichtung erreicht und richtig identifiziert, zeigt sie, dass die Bewegung bereits über die Tiefe dieses Punktes hinausgeführt hat. Bei Evasion begrenzt sie damit das unbemerkte Weitergehen nach einem verfehlten Ziel. Ihre Funktion hängt davon ab, dass die Person die richtige Linie und ihre Lage zum Ziel erkennt.
Lage zur Route
„Hinter dem Ziel“ bezieht sich auf die eigene Bewegungsrichtung. Eine Auffanglinie soll die Route quer oder deutlich schräg schneiden und auch den Bereich erfassen, in dem eine seitliche Abweichung plausibel ist. Eine durchgehende Straße, ein Wasserlauf oder eine markante Geländekante kann deshalb einen kleinen Zielpunkt räumlich absichern. Endet die Linie dagegen neben der Route oder verläuft sie mit ihr, kann die Person am Ziel und an der vermeintlichen Grenze vorbeigehen.
Die Rollen werden durch den jeweiligen Routenabschnitt bestimmt: Der Zielpunkt soll gefunden werden; eine Leitlinie führt ungefähr mit der Bewegung; eine Auffanglinie meldet zu weites Vorrücken. Dieselbe Straße kann für einen Abschnitt Auffanglinie und für einen anderen Leitlinie sein. Der englische Begriff Catching feature umfasst im US-amerikanischen Gebrauch auch ein auffälliges punktförmiges Merkmal oder ein Merkmal am geplanten Trennpunkt von Route und Leitlinie. Ein einzelner Hügel bietet allerdings weniger seitliche Auffangbreite als eine durchgehende Linie. Wer einen solchen Begriff in einer Routenbeschreibung verwendet, muss deshalb das konkrete Merkmal und seine Aufgabe benennen.
Erkennbar aus der tatsächlichen Annäherung
Eine brauchbare Auffanglinie wird vor der betreffenden Bewegung ausgewählt. Bekannt sein müssen ihr Verlauf, ihre Beziehung zum Ziel und Merkmale, die sie von ähnlichen Linien unterscheiden. Dazu können ein ausgeprägter Richtungswechsel, der Verlauf am Hangfuß oder die Verbindung mit einer weiteren bekannten Geländeform gehören. Die Linie muss aus dem tatsächlich benutzten Annäherungsbereich erkennbar sein. Ein Waldrand, der von einer freien Höhe deutlich erscheint, kann aus dichter Vegetation kaum zu unterscheiden sein; eine Farbe, die tagsüber auffällt, fällt bei Dunkelheit als Merkmal aus.
Die Grundlage kann eine tatsächlich verfügbare verlässliche Karte oder gesicherte vorherige Geländekenntnis sein. Fehlt dieser räumliche Zusammenhang, lässt sich ein später entdeckter Weg nicht nachträglich zur bestätigten Auffanglinie erklären. Solange die Straße nicht eindeutig zugeordnet ist, bleibt offen, ob die erwartete Grenze erreicht und der gesuchte Haltepunkt bereits überschritten wurde.
Erreichen und Korrektur
Eine isolierte Person bewegt sich nach Norden zu einer kleinen Geländemulde, die als Haltepunkt vorgesehen ist. Eine bekannte, von Ost nach West verlaufende Forststraße liegt im möglichen Annäherungsbereich vollständig nördlich dieser Mulde und dient als Auffanglinie. Gelangt die Person bis zu dieser Straße und identifiziert sie eindeutig, ist sie weiter nach Norden gelangt als geplant. Die Person kann die Mulde überlaufen haben; sie kann aber auch seitlich an ihr vorbeigegangen sein. Der Straßenkontakt allein verrät nicht, an welcher Stelle entlang der Straße die Person steht oder in welcher Richtung seitlich versetzt die Mulde liegt.
Das erste Ergebnis lautet daher: Die bisherige Vorwärtsbewegung würde den Fehler vergrößern. Sobald es die unmittelbare Bedrohung erlaubt, wird die Bewegung angehalten und aus vorhandener Verbergung geprüft, ob Verlauf, Annäherungsseite und benachbartes Gelände zur erwarteten Linie passen. Danach werden der letzte tatsächlich bekannte Punkt, die seitherige Bewegung und der gesuchte Haltepunkt wieder miteinander abgeglichen. Ein zusätzlich eindeutig identifizierter Punkt an der Linie, etwa eine bereits bekannte Einmündung, kann die Lage weiter eingrenzen. Auch er muss erkannt werden; bloßes Erwarten macht ihn nicht zum bestätigten Standort.
Für die Korrektur ist entscheidend, was tatsächlich bekannt bleibt. Ist der zurückgelegte Abschnitt noch eindeutig nachvollziehbar und unter der gegenwärtigen Bedrohung nutzbar, kann die Suche auf den Bereich vor der Auffanglinie zurückgeführt werden. Ist dieser Zusammenhang verloren, fehlt die Grundlage für eine bestimmte Links- oder Rechtsentscheidung entlang der Linie. Dann wird die Lage zunächst mit den verfügbaren bekannten Geländemerkmalen weiter eingegrenzt oder ein noch nachvollziehbarer Rückweg zu einem bestätigten Punkt geprüft. Die Auffanglinie liefert die Grenze für diese Neubewertung, keine fertige Rückroute.
Wenn die Auffangfunktion ausbleibt
Eine nicht bemerkte Auffanglinie beweist nicht, dass die Person noch vor dem Ziel liegt. Sie kann seitlich an einer zu kurzen Linie vorbeigegangen sein, eine schwache Geländeänderung im Dunkeln übersehen oder das durch Vegetation verdeckte Merkmal nicht erkannt haben. Auch eine ähnlich aussehende frühere Straße kann zu einem falschen Halt führen. Widersprechen die erwartete Grenze, der zurückgelegte Weg und das tatsächlich erkennbare Gelände einander, wird die bisherige Positionsannahme fraglich. Immer weiterzugehen, bis irgendeine Linie passt, vergrößert den unbekannten Bewegungsabschnitt.
Ohne sicher identifizierte Grenze bleibt die letzte bestätigte Lage von der anschließenden unsicheren Bewegung getrennt. Die Person muss diese Unsicherheit in ihre nächste Entscheidung übernehmen: Ein kleiner Haltepunkt lässt sich dann nicht allein deshalb als erreicht oder noch vorausliegend behandeln, weil die geschätzte Wegstrecke dazu passt. Ein tatsächlich bekanntes Geländemerkmal kann wieder einen räumlichen Bezug liefern; eine Vermutung über den nächsten Bach kann das nicht.
Auffanglinie unter Bedrohung
Die Navigationsfunktion sagt nichts darüber aus, ob die Linie betreten, überquert oder als Ruheplatz benutzt werden kann. Eine Straße kann Verkehr und gegnerische Beobachtung bündeln; ein offenes Ufer kann die Person sichtbar machen, eine Geländekante in einen steilen Abbruch übergehen. Die Auffanglinie muss deshalb möglichst erkannt werden, bevor Straßenrand, offenes Gelände oder Absturzkante zur unmittelbaren Gefahr werden. Beobachtbare menschliche Aktivität und verfügbare Verbergung bestimmen die weitere Handlung mit. Das Erreichen einer Auffanglinie rechtfertigt weder das Betreten der Straße noch eine Rückkehr in inzwischen bedrohtes Gelände.