Wiki · Begriffserklärung

Rendezvous Point

Ein Rendezvous Point ist ein vereinbarter Treffpunkt, an dem bestimmte Personen zu einer festgelegten Zeit oder in einer bestimmten Situation zusammenfinden sollen. Für isoliertes Personal kann er dem Wiederzusammenfinden einer getrennten Gruppe oder einem vereinbarten Kontakt mit tatsächlichen Rückführungskräften dienen. Das Kürzel RV bezeichnet hier diesen Treffpunkt.

Treffabsicht und Standortmeldung

Eine Standortmeldung beantwortet die Frage, wo sich eine Person befindet. Ein Rendezvous Point verbindet einen Ort mit einer gemeinsamen Absicht: Wer soll dort eintreffen, wann oder unter welcher Bedingung, und was soll nach dem Zusammentreffen geschehen? „Ich befinde mich an dieser Stelle“ und „Wir treffen uns an dieser Stelle“ können dieselben Koordinaten enthalten, lösen aber verschiedene Handlungen aus. Erst die zweite Aussage gibt den Beteiligten ein gemeinsames Ziel.

Bei einer unerwarteten Trennung kann eine vorherige Vereinbarung diese gemeinsame Absicht erhalten, obwohl die Beteiligten einander weder sehen noch erreichen. Jeder kennt dann den vorgesehenen Treffpunkt und die Bedingungen, unter denen er ihn aufsuchen soll. Wer allein einen anderen Ort auswählt, verändert zunächst nur die eigene Absicht. Die anderen folgen weiter der Vereinbarung, die ihnen bekannt ist. Eine Änderung muss sie tatsächlich erreichen, damit wieder ein gemeinsamer Treffpunkt entsteht.

Ort, Bedingungen und vorhandene Mittel

Der Ort muss für alle Beteiligten eindeutig bestimmbar sein. Ein markanter Geländepunkt kann diese Aufgabe erfüllen, wenn alle denselben Punkt erkennen; eine Ortsbeschreibung oder Koordinate muss denselben Bezug haben. „Bei der Brücke“ bleibt unbrauchbar, wenn mehrere Brücken infrage kommen oder verschiedene Ufer gemeint sind. Die Abrede muss den tatsächlichen Treffpunkt so eingrenzen, dass die Beteiligten nicht an unterschiedlichen Stellen warten.

Zur Abrede gehören die Treffzeit oder auslösende Situation und die vorgesehenen Handlungen am Ort. Je nach Auftrag können außerdem Erkennungsverfahren, Verweildauer, Ausweichpunkt und Vorgehen bei ausbleibendem Kontakt festgelegt sein. Diese Angaben müssen zusammenpassen: Ein Ausweichpunkt hilft nur, wenn auch bekannt ist, wann und unter welchen Bedingungen er verwendet wird.

Ein Evasion Plan of Action, kurz EPA, kann solche Absichten für eine Person, Besatzung oder Gruppe zusammenführen. Dazu gehören Bewegungsabsichten, Sammelpunkte, Verhalten an möglichen Kontakt- oder Rückführungsorten und tatsächlich verfügbare Kommunikations- und Signalmittel. Auch verletzungsbedingte Einschränkungen verändern die Planung: Ein Punkt, den eine unverletzte Person erreichen kann, kann für dieselbe Person nach einer Verletzung unerreichbar sein. Mitreisende müssen in die gemeinsamen Absichten einbezogen sein, soweit dies für die Besatzung und den Auftrag vorgesehen ist.

Annäherung und eigene Lagebeurteilung

Vor dem Betreten des Treffpunkts prüft die isolierte Person aus einer geeigneten verborgenen Position, ob sie den richtigen Ort erreicht hat und welche Tätigkeit dort oder an den Zugängen erkennbar ist. Sie hält an, beobachtet und hört, statt unmittelbar in die offene Fläche zu laufen. Personen, Fahrzeuge, Stimmen oder Bewegung können die vorgesehene Kontaktlage verändern. Entscheidend sind außerdem ein tatsächlich benutzbarer Zugang, ein möglicher verborgener Aufenthalt und eine Möglichkeit, den Bereich wieder zu verlassen.

Eine gute ursprüngliche Ortswahl kann durch gegnerische Anwesenheit, eine versperrte Annäherung oder die eigene körperliche Verfassung unbrauchbar werden. Wer den Punkt nur noch unter einer unmittelbar erkennbaren Bedrohung erreichen könnte, muss die vorhandene Ausweichabsicht und die eigenen verbleibenden Möglichkeiten prüfen.

Ein zuvor vereinbarter Treffpunkt kann auch ohne Funk als gemeinsames Ziel dienen. Die spätere Kontaktaufnahme braucht jedoch die dafür vorgesehenen, tatsächlich vorhandenen Mittel. Ein sichtbares oder hörbares Signal muss einen geeigneten Empfänger erreichen und kann zugleich andere Beobachter aufmerksam machen. Die Person bereitet deshalb verfügbare Signalmittel vor und verwendet sie entsprechend der vereinbarten Kontaktlage. Ungezieltes Rufen oder dauerhaftes Beleuchten des Treffpunkts ersetzt das Erkennungsverfahren nicht.

Kontakt, Erkennen und Zusammenfinden

Bei einem Recovery-Kontakt werden Ort und Identität getrennt geprüft. Dass jemand am richtigen Punkt erscheint, einen passenden Fahrzeugtyp benutzt oder den Namen des Treffpunkts kennt, beweist noch nicht seine Zugehörigkeit zu eigenen oder befreundeten Kräften. Die vorgesehenen Erkennungs- und Authentifizierungsverfahren müssen von den Beteiligten tatsächlich angewendet werden. Das kann vereinbarte Nah- und Fernerkennung sowie die Prüfung der isolierten Person einschließen; die konkreten Signale und Antworten gehören zur jeweiligen Vorbereitung.

Nach hergestelltem Kontakt folgt die isolierte Person den Anweisungen der tatsächlich aufnehmenden Kräfte. Sie vermeidet überraschende schnelle Bewegungen, sichert mitgeführte Ausrüstung und nähert sich einem Aufnahmefahrzeug erst auf Anweisung. Für die Kräfte sind die Zahl der Personen, Verletzungen, erkennbare gegnerische Tätigkeit, örtliche Hindernisse und verfügbare Signalmittel relevante Informationen. Sie beeinflussen, ob und auf welche Weise die Aufnahme am vorgesehenen Ort durchgeführt werden kann.

Beim Wiederzusammenfinden einer getrennten Gruppe prüfen die Beteiligten zunächst, wer den Punkt erreicht hat und wer fehlt. Körperlicher Zustand und vorhandene Mittel bestimmen, ob die gemeinsam geplante Weiterbewegung noch möglich ist. Ein Sammelpunkt ermöglicht diese Neuordnung. Die Wiedervereinigung der Gruppe und ihre Rückkehr unter die Kontrolle eigener oder befreundeter Kräfte können weiterhin getrennte Aufgaben bleiben.

Wenn der Kontakt ausbleibt

Trifft die Person am vereinbarten Punkt niemanden an, weiß sie dadurch noch nicht, wo die anderen geblieben sind. Die anderen können später eintreffen, den Punkt nicht erreicht haben oder bereits die vereinbarte Alternative verfolgen. Die Person gleicht deshalb ihre Lage mit Treffzeit, Auslösebedingung und Ausweichabrede ab. Sind die Bedingungen für den vorgesehenen Wechsel erfüllt und ist der Ausweichpunkt erreichbar, richtet sie ihr weiteres Vorgehen daran aus.

Ohne passende Ausweichabrede muss sie die Entscheidung aus der tatsächlichen Lage treffen: Welche Bedrohung ist erkennbar, wie lange kann sie dort mit ihren verbliebenen Mitteln handlungsfähig bleiben, und welche erreichbare Möglichkeit bietet mehr Schutz? Dauerndes ungeschütztes Warten kann ebenso gefährlich werden wie zusätzliche Suchbewegung. Ein vermuteter Kontakt ist kein Grund, sich auf Verdacht sichtbar zu machen. Besteht eine nutzbare Verbindung und erlaubt die Lage deren Verwendung, kann eine Änderung übermittelt werden; die eigene Entscheidung muss auch bei ausbleibender Antwort tragfähig bleiben.

RV, Sammelpunkt und Aufnahmeort

Im englischen NATO-Begriffsgebrauch steht RV für Rendezvous Point; die französische Entsprechung lautet point de regroupement. In US-amerikanischen Zusammenhängen bezeichnet Rally Point, kurz RP, einen leicht erkennbaren Sammelpunkt, an dem sich etwa getrennte Angehörige einer Einheit oder die Besatzung und Mitreisende nach einer erzwungenen Landung wieder sammeln und ordnen. Entscheidend ist jeweils die vereinbarte Funktion des Punktes. Ein Sammelpunkt für die eigene Gruppe benötigt eine andere Kontaktabsicht als ein Treffpunkt mit eigens eingesetzten Rückführungskräften.

Ein Recovery-Kontaktpunkt kann zudem vom eigentlichen Aufnahmeort getrennt sein. Rückführungskräfte können eine isolierte Person am vereinbarten Treffpunkt erreichen und anschließend mit ihr zu einem Ort gelangen, den die verfügbaren Aufnahmemittel nutzen können. Ob ein Fahrzeug den Bereich erreicht oder ein Luftfahrzeug dort aufnehmen kann, hängt von Zugang, Hindernissen, Bedrohung und den vorhandenen Kräften ab.

RV wird im Personnel-Recovery-Bereich außerdem für Recovery Vehicle verwendet. Damit ist das Fahrzeug beziehungsweise die Plattform gemeint, mit der die Rückführung erfolgt. Ein Rendezvous Point bezeichnet den vereinbarten Ort; ein Recovery Vehicle bezeichnet das Aufnahmemittel. Bei Absprachen und beim Lesen von Unterlagen muss deshalb die Bedeutung des Kürzels ausdrücklich feststehen.