RPOW steht für Repatriated Prisoner of War und bezeichnet eine Person, die nach Kriegsgefangenschaft in ihr eigenes Land repatriiert worden ist. Der Begriff wird insbesondere im US-amerikanischen militärischen Rückkehrer- und Nachsorgezusammenhang verwendet. Er verbindet zwei Angaben: die frühere Lage als Prisoner of War und die vollzogene Repatriierung. Im US-Verfahren beginnt Reintegration bereits nach der tatsächlichen Rückkehr unter die Kontrolle der eigenen oder einer befreundeten Organisation, auch wenn die Repatriierung noch bevorsteht. Sie umfasst Versorgung, Nachbesprechungen und die Rückkehr in das persönliche und dienstliche Leben.
Die frühere Kriegsgefangenschaft
Die Bezeichnung setzt voraus, dass die vorausgegangene Gefangenschaft als Kriegsgefangenschaft einzuordnen ist. Im internationalen bewaffneten Konflikt gehören dazu insbesondere Angehörige der Streitkräfte einer Konfliktpartei, die in die Gewalt des Gegners geraten sind. Auch bestimmte autorisierte zivile Begleiter der Streitkräfte können Kriegsgefangenenstatus besitzen. Ein ziviler Mitarbeiter wird deshalb weder allein durch seine Tätigkeit zum Kriegsgefangenen noch allein durch seine zivile Stellung davon ausgeschlossen. Entscheidend sind Konfliktlage, Personenkategorie und die erforderliche Zuordnung beziehungsweise Autorisierung. Eine Festhaltung in einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt begründet für sich genommen diesen Status nicht.
Wer aus einer Geisellage, einer anderen feindlichen Festhaltung oder einer Isolation ohne Gefangennahme zurückkehrt, kann ebenfalls Versorgung und Reintegration benötigen. Die gemeinsame Betreuung macht diese Menschen jedoch nicht sämtlich zu RPOWs. Der breitere US-Begriff recovered personnel erfasst lebend aus einem Isolationsereignis zurückgekehrte Personen. RPOW bezeichnet innerhalb des Rückkehrerzusammenhangs die besondere Vorgeschichte der Kriegsgefangenschaft und die Repatriierung.
Befreiung, Aufnahme und Repatriierung
Befreiung oder eine gelungene Flucht beendet zunächst die Kontrolle der bisherigen Gewahrsamsmacht. Eine entkommene Person kann danach weiterhin allein, bedroht und ohne Verbindung zu eigenen Kräften sein. Recovery führt sie tatsächlich unter die körperliche Obhut einer eigenen oder befreundeten Organisation. Repatriierung bezeichnet die Rückkehr in das eigene Land. Wer bereits von befreundeten Kräften aufgenommen und in einer Einrichtung im Einsatzgebiet versorgt wird, kann somit recovered sein, während seine Repatriierung noch bevorsteht.
Reintegration beginnt im US-Verfahren bereits mit der Rückkehr unter die Kontrolle der eigenen oder einer befreundeten Organisation. Die Versorgung von Verletzungen und die Weitergabe dringender Informationen können nicht bis zur Ankunft im Heimatland warten. Der Übergang von der aufnehmenden Kraft zum Reintegrationsteam muss deshalb den Zustand des Rückkehrers, erforderlichen Transport und begonnene Versorgung zusammenführen. Die Genfer Kriegsgefangenenregelung schützt die von ihr erfassten Personen bis zu ihrer endgültigen Freilassung und Repatriierung; der Wechsel in die eigene Betreuung ist zugleich ein organisatorischer Übergang zu den zuständigen nationalen Stellen.
Repatriierung während und nach den Kampfhandlungen
Für schwer verwundete und schwer kranke Kriegsgefangene bestehen besondere Repatriierungsregeln. Die betroffenen Personen müssen zunächst so versorgt werden, dass sie transportfähig sind. Zu den medizinischen Voraussetzungen gehören unheilbare Verletzungen oder Erkrankungen mit schwer verminderten geistigen oder körperlichen Fähigkeiten sowie behandlungsbedürftige Fälle, die nach ärztlicher Beurteilung voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres ausheilen und solche schweren Beeinträchtigungen aufweisen. Auch eine nach Genesung verbliebene schwere dauerhafte Beeinträchtigung gehört zu den Voraussetzungen direkter Repatriierung. Für bestimmte Erkrankte oder Verwundete mit voraussichtlicher Genesung innerhalb eines Jahres kommt eine Unterbringung in einem neutralen Land in Betracht, wenn sie eine sicherere und schnellere Genesung erwarten lässt. Ein weiterer Anwendungsfall ist eine schwere Gesundheitsgefährdung durch fortgesetzte Gefangenschaft, die durch die neutrale Unterbringung beseitigt werden könnte. Ein nach der einschlägigen Regel für schwer Verwundete oder Kranke repatriierungsberechtigter Gefangener darf während der Feindseligkeiten nicht gegen seinen Willen repatriiert werden. Für Personen, die nach diesen Regeln während der Feindseligkeiten vorzeitig repatriiert werden, besteht außerdem das Verbot, sie in aktivem Militärdienst einzusetzen. Die nationalen Stellen müssen diese Verwendungsschranke bei der weiteren Dienstentscheidung berücksichtigen, auch wenn sich der Gesundheitszustand des Rückkehrers wieder verbessert.
Nach Beendigung der aktiven Feindseligkeiten müssen Kriegsgefangene ohne Verzögerung freigelassen und repatriiert werden. Dafür ist nicht erst ein Friedensvertrag erforderlich. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, muss die Gewahrsamsmacht selbst einen Repatriierungsplan aufstellen und durchführen. Anhängige Strafverfahren wegen strafbarer Vergehen und bereits bestehende entsprechende Verurteilungen können eine weitere Festhaltung bis zum Abschluss des Verfahrens beziehungsweise der Strafe begründen.
Zustand und Versorgung bei der Aufnahme
Im US-Rahmen stehen medizinische Ersteinschätzung und SERE-psychologische Beurteilung vor den Nachbesprechungen. Das Reintegrationsteam richtet seine Zusammensetzung und den Ablauf nach Zahl und Zustand der Rückkehrer aus. Es erklärt, wohin der Betroffene gebracht wird, wer ihn betreut und welche Schritte als Nächstes folgen. Nach einer Gefangenschaft, in der andere über Bewegung, Schlaf und Tagesablauf bestimmt haben, verschafft ein erklärter Ablauf wieder Vorhersehbarkeit und eigene Orientierung.
Der Rückkehrer trägt dazu bei, indem er seinen tatsächlich erlebten Zustand beschreibt: Verletzungen und Schmerzen, lange fehlende Nahrung oder Flüssigkeit, Schlafprobleme, ausgefallene Medikamente und Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren. Ein äußerlich ruhiges Auftreten ersetzt diese Angaben nicht. Wenn er einem Gespräch kaum folgen kann oder eine Frage nicht versteht, muss das im Ablauf erkennbar werden. Diese Informationen helfen den zuständigen Fachkräften, Versorgung und Nachbesprechung zu planen; eine eigene Diagnose oder ein selbst zusammengestelltes Behandlungsprogramm ist dafür nicht erforderlich.
Großbritannien setzt die Gesundheit und das Wohlergehen des Rückkehrers vor die Nachbesprechungen. Eine eng begrenzte Ausnahme betrifft einen zwingenden operativen Bedarf, etwa die Rückführung weiterer isolierter Personen oder den Schutz von Menschenleben. Für den Rückkehrer bedeutet das, eine persönlich bekannte unmittelbare Gefahr früh kenntlich zu machen, auch wenn seine ausführliche Darstellung erst später möglich ist.
Informationen über noch isolierte Menschen
Nach der eigenen Rückkehr können andere Gefangene oder isolierte Personen weiter fehlen. Der Rückkehrer kann hierzu Informationen besitzen, die keine eigene Stelle beobachten konnte: wen er zuletzt gesehen hat, wo und unter welchen Umständen, in welchem Zustand die Person war und ob eine unmittelbar bevorstehende Verlegung oder Bedrohung erkennbar wurde. Solche Angaben gehören früh an die zuständige aufnehmende Stelle. Sie können für die Planung einer weiteren Rückführung oder zum Schutz von Leben zeitkritisch sein.
Eine zuletzt beobachtete Position ist dabei keine bestätigte aktuelle Position. Der Rückkehrer nennt deshalb den Bezug seiner Angabe: eigene Beobachtung, Mitteilung eines Mitgefangenen oder bloße Vermutung. Auch eine ungefähre Zeit muss als ungefähr erkennbar bleiben. Eine offen bezeichnete Unsicherheit ermöglicht den Abgleich mit weiteren Informationen; eine vermeintlich präzise Ergänzung kann Kräfte an den falschen Ort führen oder den Zustand eines noch Festgehaltenen falsch darstellen.
Die eigene Darstellung und ihr Abgleich
Für die Nachbesprechung lässt sich die eigene Erfahrung entlang der tatsächlichen Ereignisse ordnen: Gefangennahme, Orte und Transporte, Trennungen von anderen, Kontakte und der Weg zurück unter die Kontrolle der eigenen oder einer befreundeten Organisation. Dabei gehören sicher erinnerte Ereignisse, von anderen gehörte Angaben und eigene Schlussfolgerungen auseinander. Fehlen etwa ein Ortsname oder die zeitliche Reihenfolge zweier Transporte, bezeichnet der Rückkehrer genau diese Unsicherheit, statt die Darstellung durch eine plausible Ergänzung zu vervollständigen. Fällt später ein Detail wieder ein oder erweist sich eine frühere Angabe als falsch, wird die Ergänzung beziehungsweise Korrektur ausdrücklich benannt.
Im US-Army-Verfahren führt das Team die biografischen Angaben, die vorab im ISOPREP gesicherten Identifizierungsangaben und Unterlagen der Einheit mit dem Bericht des Rückkehrers zusammen. Das erklärt beispielsweise, welche Informationen vor der Isolation vorlagen und was sich während der tatsächlichen Bewegung oder Gefangenschaft änderte. Eine Abweichung muss anhand des Ereignisses geklärt werden. Für den Rückkehrer ist es sinnvoll, den eigenen Beobachtungsbezug zu erklären, statt eine Darstellung nachträglich an einen vermuteten Aktenstand anzupassen. Das Team plant Ort, Zeit, Inhalt und Teilnehmer der Nachbesprechungen und dokumentiert die Angaben.
Die verschiedenen Gespräche dienen unterschiedlichen Aufgaben. Operative und nachrichtendienstliche Angaben können die laufende Lage betreffen; Informationen über die Gewahrsamsmacht können für Ermittlungen gegen die Täter benötigt werden. Die SERE-Nachbesprechung erfasst Erfahrungen mit Vorbereitung, Ausrüstung, Gefangenschaft und Recovery, damit künftige Isolation besser verhindert oder bewältigt werden kann. Medizinische und psychologische Versorgung haben eigene fachliche Zuständigkeiten. Vor der SERE-Erfassung werden dem Rückkehrer die für seine Aussagen geltenden Offenlegungsbeschränkungen erläutert; die Zwecke der Gespräche begründen keine pauschale Vertraulichkeit sämtlicher Unterlagen.
Verhaltenskodex und Prüfung nach der Rückkehr
Die im US-Code of Conduct genannten vier Identitätsangaben betreffen die Auskunft gegenüber dem Gegner in Kriegsgefangenschaft. Nach der Rückkehr benötigen die eigenen zuständigen Stellen eine Darstellung der Isolation, relevante Gesundheitsangaben und Informationen zur Rückführung. Wer die Gefangenschaftsregel gegenüber dem eigenen Reintegrationsteam unverändert fortsetzt, hält gerade die Angaben zurück, die für seine Versorgung und für noch fehlende Menschen erforderlich sein können.
Im US-System können die Umstände der Gefangennahme und das Verhalten während der Gefangenschaft nach der Repatriierung geprüft werden. Dazu gehören die Anerkennung besonderer Leistungen und gegebenenfalls die Untersuchung von Vorwürfen eines Fehlverhaltens. Die persönlichen Rechte und die Bedingungen der Gefangenschaft werden dabei berücksichtigt. Der moralische Code of Conduct und das militärische Strafrecht sind zu unterscheiden: Eine Abweichung vom Kodex ist nicht für sich genommen eine strafbare Handlung, während ein Verhalten zugleich gegen den Uniform Code of Military Justice verstoßen kann. Versorgung, SERE-Erkenntnisgewinn und eine solche Prüfung haben damit unterschiedliche Funktionen.
Nationale Zuständigkeit und weitere Reintegration
Die US-Reintegration besitzt flexible Phasen: zunächst die Rückkehr unter die Kontrolle der eigenen oder einer befreundeten Organisation, danach gegebenenfalls ein Übergangsort im Einsatzgebiet und die Reintegration auf Ebene der Teilstreitkraft. Der Ablauf richtet sich nach der Person und der operativen Lage. In der Navy liegt die Zuständigkeit für Reintegration bei OPNAV N1; das Center for Security Forces koordiniert beziehungsweise stellt SERE-psychologisches Personal und operative SERE-Debriefer für das Navy-Team bereit. Das Operational Debriefer Program hält dafür qualifizierte Debriefer und Erfassungsmittel vor. Ein operativer Debriefer wird durch diese Aufgabe nicht zum behandelnden Psychologen.
Der Abschluss der Reintegration und die Entscheidung über den weiteren Dienst sind im US-Verfahren getrennt. Der zuständige Kommandeur genehmigt den Abschluss auf Empfehlung des Reintegrationsteams; anschließend entscheiden die zuständigen Führungs- und Personalstellen über den Dienststatus. Weiterführende Versorgung, eine andere Verwendung oder andere dienstliche Schritte können erforderlich bleiben. Weder die vollzogene Repatriierung noch eine abgeschlossene Nachbesprechung bescheinigt bereits Dienstfähigkeit.
Familienkontakt und Öffentlichkeit werden ebenfalls geordnet eingebunden. Im US-Army-Rahmen bestimmt der Kommandeur den Zugang zum Rückkehrer und den Zeitpunkt beziehungsweise die Form der Familienbeteiligung; Familienbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit erfüllen dabei eigene Aufgaben. Der Rückkehrer braucht verständliche Informationen darüber, welcher Kontakt als Nächstes möglich ist und welche Angaben geschützt bleiben müssen. Informationen, die noch isolierte Menschen gefährden oder geschützte operative Einzelheiten offenlegen könnten, gehören nicht in eine spontane öffentliche Schilderung.
In der NATO bleibt Reintegration nationale Verantwortung. Eine andere Nation oder Organisation kann sie aufgrund bilateraler Vereinbarungen übernehmen. Das ist besonders relevant, wenn die Rückführung durch verbündete Kräfte erfolgt: Die aufnehmende Organisation und die dauerhaft zuständige nationale Betreuung müssen nicht identisch sein. Großbritannien organisiert Unterstützung auch für Familie und Einheit; die Benachrichtigung der Angehörigen fehlender militärischer Personen und bestimmter ziviler Beschäftigter des Verteidigungsministeriums läuft über den Joint Casualty and Compassionate Centre.
Langfristige Nachsorge und SERE-Erkenntnisse
In den USA betreut das Robert E. Mitchell Center am Naval Aerospace Medical Institute ein Programm für repatriierte Kriegsgefangene aus den Teilstreitkräften und den Exekutivbehörden. Wiederholte körperliche und psychologische Untersuchungen sowie Vergleichsgruppen erschließen langfristige Folgen der Gefangenschaft. Die Ergebnisse unterstützen die Gesundheitsvorsorge des Einzelnen und die Dokumentation gesundheitlicher Beeinträchtigungen; zugleich fließen medizinische Erkenntnisse in die Vorbereitung medizinischer und operativer Kräfte ein.