CAAF steht für Contractors Authorized to Accompany the Force: zivile Beschäftigte von Vertragsfirmen einschließlich deren Subunternehmen, die zur Begleitung der US-Streitkräfte in bestimmten Auslandsoperationen autorisiert sind. Die persönliche Zuordnung erfolgt durch eine Letter of Authorization, kurz LOA. Für SERE und Personnel Recovery ist die Kategorie wichtig, weil diese Personen mit militärischen Kräften eingesetzt werden, dabei isoliert oder gefangen werden können und in die entsprechende Vorbereitung, Rückführung und Nachsorge eingebunden werden müssen.
Wer zur Kategorie CAAF gehört
Typischerweise gehören dazu US-Staatsangehörige und Beschäftigte aus Drittstaaten, die gewöhnlich nicht im Einsatzgebiet wohnen und dort regelmäßig unmittelbar mit US-Kräften arbeiten und untergebracht sind. Auch missionswesentliche Beschäftigte aus dem Einsatzland können ausdrücklich zugeordnet werden, etwa eine örtliche Sprachmittlerin, die unter erheblichem persönlichem Risiko eine notwendige Aufgabe erfüllt. Dabei gelten die Rechtslage des Einsatzlandes und die einschlägigen Vereinbarungen. Der gewöhnliche Wohnort, der tatsächliche Arbeitsplatz und die militärische Autorisierung sind entscheidend; allein die Staatsangehörigkeit beschreibt die Kategorie nicht.
CAAF bleiben Beschäftigte ihrer Firma. US-Soldaten und zivile Regierungsbeschäftigte des US-Verteidigungsressorts besitzen andere Dienstverhältnisse. Als Non-CAAF werden Vertragsbeschäftigte ohne diese CAAF-Zuordnung bezeichnet, häufig örtliche oder dauerhaft ansässige Beschäftigte, die entfernt von US-Kräften arbeiten und nicht mit ihnen untergebracht sind. Ein Wechsel der Aufgabe, des Arbeitsorts oder der Einsatzbedingungen kann deshalb auch eine neue Statuszuordnung erfordern. Ein Auftrag an die Firma ersetzt die persönliche Autorisierung zur Begleitung nicht.
Die LOA wird von der zuständigen US-Vertragsstelle beziehungsweise ihrer beauftragten Person ausgestellt. Sie enthält die Autorisierung und die konkret zugelassene staatliche Unterstützung und muss mitgeführt werden. Für CAAF ist außerdem ein geeigneter Ausweis mit der Genfer-Konventions-Kategorie der autorisierten Begleitperson vorgesehen; bei seiner Ausstellung dient die LOA als Berechtigungsnachweis. Reisepass, Visa und Einreisegenehmigungen erfüllen dagegen die Anforderungen an Grenzübertritt und Aufenthalt. Diese Dokumente müssen zusammenpassen: Eine LOA kann auch bestimmten Non-CAAF ausgestellt werden, weshalb die tatsächliche Personenkategorie aus dem Dokument hervorgehen muss.
Zivile Person und Kriegsgefangenenstatus
Die völkerrechtliche Gruppe der Personen, die Streitkräfte autorisiert begleiten, umfasst mehr als CAAF. Zu ihr können auch zivile Regierungsbeschäftigte und andere autorisierte Begleitpersonen gehören. Fallen solche Personen während eines internationalen bewaffneten Konflikts in die Gewalt des Gegners, haben sie Anspruch auf Kriegsgefangenenstatus. Der mitgeführte Ausweis hilft, die tatsächliche Zugehörigkeit nachzuweisen. Sein Verlust beseitigt den Anspruch nicht. Bestehen bei einer Person, die eine kriegerische Handlung begangen hat, Zweifel über ihre Zugehörigkeit zu einer geschützten Personengruppe, entscheidet ein zuständiges Tribunal; bis dahin gilt der Schutz der Kriegsgefangenenkonvention.
Für gezielte Angriffe werden autorisierte Begleitpersonen als Zivilpersonen behandelt. Sie dürfen nicht gezielt angegriffen werden, sofern sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen. Zugleich können sie an einem militärischen Arbeitsplatz durch einen Angriff auf das militärische Ziel verletzt werden. Der Schutz vor Angriffen und der Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangene beantworten unterschiedliche Fragen. Eine staatliche Festnahme außerhalb eines internationalen bewaffneten Konflikts oder die Entführung durch eine Geiselnehmergruppe muss deshalb nach dem jeweiligen Gewahrsamskontext beurteilt werden.
Militärische Kleidung braucht für Vertragsbeschäftigte eine schriftliche Genehmigung und eine Kennzeichnung, die sie von Militärangehörigen unterscheidbar hält. Wer wie ein Soldat erscheint, kann vom Gegner auch so eingeschätzt werden. Eine genehmigte Waffe dient dem persönlichen Selbstschutz nach den festgelegten Regeln und setzt die entsprechende Ausbildung voraus. Weder das Tragen einer Uniform noch einer Waffe macht einen CAAF zum Angehörigen der Streitkräfte oder ermächtigt ihn zu beliebigen Kampfhandlungen. Diese Grenze muss vor dem Einsatz geklärt sein, wenn die Person mit bewaffneten Kräften arbeitet oder in Isolation gerät.
Vorbereitung nach Aufgabe und Isolationsrisiko
Die Vorbereitung beginnt mit der tatsächlichen Verwendung: Wo arbeitet und bewegt sich die Person, welche Kräfte begleiten sie, welche Informationen kennt sie und wodurch könnte sie getrennt, festgehalten oder zur Ausnutzung interessant werden? Ein technischer Spezialist mit Kenntnis eines militärischen Systems und eine Sprachmittlerin mit Kenntnis von Personen und Verbindungen können unterschiedliche Ausnutzungsrisiken besitzen. Die Vorbereitung muss deshalb die konkrete Aufgabe, das Einsatzgebiet und den zivilen Status erfassen. Dazu gehören persönliche Sicherheits- und Notfallvorbereitung, Kriegsvölkerrecht sowie die für das Isolationsrisiko vorgesehene SERE-Ausbildung.
Im US-System richtet sich der militärische Code of Conduct an Angehörige der US-Streitkräfte. Für DoD-Zivilpersonal und CAAF besteht mit den Principles of Behavior ein eigener ziviler Verhaltensrahmen. SERE 100.2 enthält entsprechend unterschiedliche militärische und zivile Schwerpunktmodule; die Person bearbeitet den zu ihrem Status gehörenden Anteil. Die militärischen Regeln über militärische Führung in einer Gefangenengruppe oder die Pflichten eines militärischen Kriegsgefangenen dürfen daher nicht als allgemeine CAAF-Pflichten eingesetzt werden. Ein CAAF muss die für seine Verwendung vorgesehenen zivilen Verhaltensanweisungen vor der Abreise erhalten und verstehen.
Medizinische, zahnmedizinische und psychologische Eignung für die Aufgabe, regionale Gesundheitsrisiken, erforderliche Impfungen und die nötigen Unterlagen gehören ebenfalls zur Vorbereitung. Laufende Medikamentenversorgung und besondere persönliche Bedürfnisse müssen mit den tatsächlich erreichbaren Versorgungsmöglichkeiten vereinbar sein. Das betrifft Isolation unmittelbar: Wer ein lebenswichtiges Medikament nur im Hauptquartier lagert oder eine bekannte Einschränkung bei der Ausrüstungsplanung übergeht, kann schon nach kurzer Trennung seine Handlungsfähigkeit verlieren. Persönliche Schutzmittel und Überlebensmaterial müssen zur Gefahr passen und bei der Person verfügbar sein, wenn ein Fahrzeug, Gepäck oder Unterkunft zurückbleibt.
In die Rückführungsplanung eingebunden sein
Das US-Personnel-Recovery-Programm erfasst CAAF unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wird ein CAAF isoliert oder kann sein Verbleib nicht geklärt werden, muss der Arbeitgeber rasch einen Such- und Rettungsereignisbericht an die PR-Struktur des Einsatzraums übermitteln. Dafür müssen vorgesehene Bewegungen, Aufenthaltsorte und Meldewege bekannt sein. Eine ausgebliebene Rückkehr erhält erst durch den Vergleich mit diesen Angaben eine brauchbare räumliche und zeitliche Einordnung. Die Person trägt dazu bei, indem sie die vereinbarten Meldungen und Änderungen vor einer möglichen Trennung korrekt weitergibt.
Persönliche Identifikations- und Authentifizierungsdaten, etwa im ISOPREP, helfen den eigenen Kräften festzustellen, wen sie suchen und ob ein späterer Kontakt wirklich von dieser Person stammt. Der Evasion Plan of Action beschreibt dagegen die beabsichtigten Handlungen nach Isolation: erwartetes Verhalten, mögliche Bewegung und Anschluss an die Rückführungsplanung. Die für den Einsatzraum verlangten Daten und Pläne werden vor der Verwendung erstellt und aktuell gehalten. LOA und Ausweis belegen Autorisierung und Identität; sie ersetzen keine vereinbarten Authentifizierungsverfahren gegenüber einer Recovery Force.
Für die Person muss daraus ein ausführbarer Plan entstehen. Sie kennt ihre tatsächlichen Kommunikationsmittel, deren Energieversorgung und Bedienung, die vereinbarten Kontakt- und Erkennungsverfahren, mögliche Alternativen und die Informationen, die eine Aufnahme vorbereiten. Sie weiß außerdem, welche eigenen Kräfte oder Rückführungswege für ihre Verwendung eingeplant sind und welche Bedingungen diese brauchen.
Eigene Aufgaben nach einer Trennung
Nach einer Trennung beurteilt der CAAF zunächst unmittelbare Gefahren, den eigenen körperlichen Zustand, den Standort und die verbliebenen Mittel. Daraus ergeben sich Schutz, Versorgung und Bewegung: Eine Verletzung kann eine geplante Strecke unmöglich machen, ein offener Aufenthaltsort kann Entdeckung begünstigen, verbrauchtes Wasser kann eine lange Wartephase verhindern. An einem geeigneten geschützten Ort werden die Lage und der vorbereitete Plan erneut gegeneinander geprüft. Das Ziel ist, die eigene Handlungsfähigkeit zu erhalten und die Suche beziehungsweise Aufnahme durch vorhersehbare, zur tatsächlichen Lage passende Handlungen zu unterstützen.
Besteht eine nutzbare Verbindung, sind Standort, Anzahl der Personen, Verletzungen, erkennbare gegnerische Aktivität, verfügbare Signalmittel und Besonderheiten des möglichen Aufnahmeorts wichtige Angaben. Die Person authentifiziert sich nach dem vereinbarten Verfahren und folgt den übermittelten Anweisungen. Funkübertragung und sichtbare Signale können auch dem Gegner Hinweise geben; ihr Zeitpunkt und ihre Verwendung richten sich deshalb nach der Lage und den eingeübten Vorgaben. Fehlt ein nutzbares Funkgerät, kommen nur die tatsächlich vorhandenen, zur Situation passenden Signalmittel oder andere vorbereitete Kontaktmöglichkeiten in Betracht. Ein weit sichtbares Zeichen kann in einer gegnerisch beobachteten Fläche neben Rückführungskräften auch den Gegner auf den Standort aufmerksam machen.
Festhaltung und Gefangenschaft
In Gefangenschaft muss der CAAF erkennen, welche Situation vorliegt. Militärische Gefangennahme im internationalen bewaffneten Konflikt, Gewahrsam einer staatlichen Behörde und Geiselnahme stellen unterschiedliche Anforderungen an Statusnachweis und Verhalten. Bei Geiselnahme wird die Sicherheit oder Freilassung der festgehaltenen Person benutzt, um Dritte zu einer Handlung oder Unterlassung zu zwingen. Eine Forderung an Regierung oder Arbeitgeber kann diesen Druckmechanismus sichtbar machen. Die Person ordnet ihren bekannten Auftrag und ihre Autorisierung ein, statt aus einer Uniform, dem Festhalter oder einer Forderung allein einen Rechtsstatus abzuleiten.
Eigene Orientierung bleibt wichtig, auch wenn die Person weder einen Plan ausführen noch Kontakt aufnehmen kann. Richtungen und Dauer eines Transports, auffällige Geräusche, beobachtete Orte sowie Angaben über Mitgefangene können später zur Rekonstruktion beitragen. Ruhiges, vorhersehbares Verhalten reduziert vermeidbare Anlässe für Eskalation; politische oder ideologische Auseinandersetzungen mit den Festhaltern schaffen zusätzliche Konflikte. Befragungen können technische Kenntnisse, Namen, Verbindungen und persönliche Angaben über andere Betroffene ausnutzen. Diese Informationen brauchen Schutz auch dann, wenn ein Gespräch freundlich beginnt oder sich zunächst um unverfängliche Themen dreht.
Verfügbare Nahrung und Flüssigkeit, mögliche Hygiene und eine überschaubare Tagesroutine helfen, Kräfte und zeitliche Orientierung zu erhalten. Tätigkeiten richten sich nach Verletzungen, Platz und den tatsächlichen Möglichkeiten der Festhaltung. In einer Gruppe sind erkennbare Versorgungslücken und der Zustand anderer Betroffener wichtig; Angaben über deren Aufgaben oder Schwächen können zugleich zur Ausnutzung dienen. Die eigenen zivilen Verhaltensanweisungen und der konkrete Gefangenschaftskontext bestimmen weitere Entscheidungen. Eine militärische Pflicht zur Flucht wird nicht allein durch die Bezeichnung CAAF auf eine zivile Person in beliebigem Behördengewahrsam übertragen.
Verhalten bei einer tatsächlichen Aufnahme
Wenn eigene Kräfte die Aufnahme durchführen, muss die Person für sie identifizierbar sein und ihre Anweisungen umsetzen können. Sie bleibt bis zum vorgesehenen Kontakt geschützt, meldet Zustand und Hindernisse und hält Ausrüstung für die Mitnahme bereit. Eine vorhandene Waffe wird gesichert; schnelle Bewegungen und das eigenmächtige Zulaufen auf ein Fahrzeug werden vermieden. Die Recovery Force muss zwischen der gesuchten Person und einer möglichen Bedrohung unterscheiden und die Aufnahme unter der jeweiligen Lage kontrollieren. Bei einer tatsächlich laufenden Geiselbefreiung hält sich die Person niedrig und ruhig und wartet auf Anweisungen, statt den intervenierenden Kräften entgegenzulaufen.
Medizinische Versorgung und Reintegration
Die militärische medizinische Unterstützung für Vertragsbeschäftigte konzentriert sich grundsätzlich auf Notfälle: Wiederbelebung, Stabilisierung, Behandlung in militärischen Einrichtungen und Unterstützung beim Patiententransport, wenn Leben, Gliedmaßen oder Sehvermögen gefährdet sind. Zusätzliche laufende Versorgung braucht eine konkrete Planung und Autorisierung und muss in der LOA erkennbar sein. Kosten und Übergang in zivile Versorgung werden entsprechend geregelt; eine allgemeine langfristige Versorgung durch das US-Verteidigungsressort ist nicht vorgesehen. Für die isolierte Person bleiben deshalb eigene gesundheitliche Bedürfnisse und verfügbare Mittel ein Teil der Vorbereitung und der späteren Zustandsmeldung.
Nach Rückführung durchlaufen CAAF die erste Reintegrationsphase; die weiteren Phasen müssen ihnen angeboten werden. Die erste Phase beginnt mit der Rückkehr unter die Kontrolle der eigenen oder einer befreundeten Organisation. Medizinische Triage und SERE-psychologische Beurteilung sollen den Nachbesprechungen vorausgehen. Die Person nennt zunächst Verletzungen, Erkrankungen, fehlende Medikamente, Belastungen und unmittelbare Bedürfnisse. Anschließend helfen ihre Erinnerungen an Trennung, Bewegung, Festhaltung, andere Betroffene und verwendete Ausrüstung, den Verlauf aufzuklären und die künftige Vorbereitung zu verbessern. Versorgung, psychologische Entlastung und Nachbesprechung werden dem Zustand der Person angepasst; die Aufnahme ist der Beginn dieser Arbeit.
CAAF im internationalen Zusammenhang
CAAF ist eine US-Personalkategorie. Ein ziviler Beschäftigter eines anderen Landes erhält sie nicht allein dadurch, dass er im selben Koalitionslager arbeitet. Nationale Autorisierung, Ausbildungs- und Verhaltensanweisungen sowie die konkrete PR-Zuständigkeit müssen zusammenpassen. Der NATO-Rahmen berücksichtigt dafür auch benannte zivile Personen und die nationale Verantwortung für Vorbereitung und Nachsorge. Die völkerrechtliche Kategorie der autorisierten Begleitperson ist international relevant; LOA, US-Modulwahl und US-Reintegrationsvorgaben sind dagegen konkrete Bestandteile des amerikanischen Systems.