Wiki · Begriffserklärung

TCCC

TCCC steht für Tactical Combat Casualty Care und bezeichnet die Versorgung schwerer Verletzungen im taktischen Umfeld vor einer weiterführenden medizinischen Behandlung. Das aus den US-Streitkräften stammende Konzept verbindet lebensrettende Maßnahmen mit der Bedrohungslage: Unter unmittelbarer Gefahr, in relativer Deckung und während einer tatsächlichen Evakuierung sind unterschiedliche Handlungen möglich. Für Combat Survival betrifft es die Selbst- und Kameradenhilfe, den Erhalt wirksamer Versorgung während der Bewegung und die Übergabe eines Verwundeten.

Drei Phasen mit unterschiedlichen Bedingungen

Care Under Fire/Threat ist die Versorgung unter unmittelbarer gegnerischer Bedrohung. Weitere Treffer verhindern und Deckung erreichen gehören hier zur Lebensrettung. Ein noch handlungsfähiger Verwundeter bewegt sich möglichst selbst in Deckung und beginnt erreichbare Selbsthilfe. Ein Helfer kann ihn bewegen oder ziehen, soweit die Lage das zulässt; dabei darf er nicht selbst zum nächsten unversorgten Verwundeten werden. Eine lebensbedrohliche äußere Blutung wird so früh wie taktisch möglich gestoppt. Eine ausgedehnte Untersuchung am ungeschützten Ort verlängert dagegen die Exposition. Die umfangreichere Atemwegsversorgung wird gewöhnlich bis zur relativen Deckung zurückgestellt.

Tactical Field Care ermöglicht die genauere Versorgung außerhalb der unmittelbaren gegnerischen Wirkung. Jetzt werden übersehene Blutungen gesucht, Atemweg und Atmung beurteilt, bisherige Maßnahmen kontrolliert und der Verwundete vor Wärmeverlust geschützt. Die Bedrohung bleibt Teil der Arbeit: Ein vorhandener Kamerad kann sichern, während ein anderer versorgt; eine allein verletzte Person muss Versorgung und Beobachtung mit ihren verbliebenen Fähigkeiten verbinden. Wird der Ort wieder unmittelbar bedroht, schrumpft der mögliche Versorgungsumfang erneut auf das, was während Schutzsuche und Bewegung erhalten werden kann.

Tactical Evacuation Care bezeichnet die Versorgung während einer tatsächlichen taktischen Evakuierung. Dazu zählen sowohl CASEVAC als auch MEDEVAC. Ein Transportmittel kann Platz, Personal oder zusätzliche medizinische Mittel bieten, sofern diese tatsächlich vorhanden sind. Zugleich erschweren Erschütterung, Lärm, Dunkelheit und beschränkter Zugriff die Kontrolle. Die Aufnahme in ein Fahrzeug beendet daher weder Blutstillung noch Atemwegsüberwachung. Wer zunächst nur den Standort wechselt oder auf eine mögliche Rückführung wartet, braucht weiterhin die an diesem Ort mögliche Versorgung.

Unmittelbare Lebensgefahren und eigene Maßnahmen

Eine massive äußere Blutung kann die Versorgung der Organe mit sauerstoffreichem Blut zusammenbrechen lassen. Sie hat Vorrang vor dem Reinigen kleinerer Wunden oder dem Ordnen der gesamten Ausrüstung. Bei einer erreichbaren, durch Druck komprimierbaren äußeren Blutung kann die Person selbst fest auf die Blutungsstelle drücken, mit einer verfügbaren Stoffauflage oder der eigenen Hand. Der Druck muss an der Blutungsstelle ankommen und erhalten bleiben; eine locker aufgelegte Abdeckung stillt die Blutung nicht. Einen eingedrungenen Gegenstand nicht herausziehen, sondern den Druck um ihn herum ausüben. Eine stark blutende Wunde wird nicht zunächst ausgewaschen.

Ein geeignetes Tourniquet unterbricht den Blutfluss in einer Gliedmaße und dient bei lebensbedrohlicher Arm- oder Beinblutung beziehungsweise einer traumatischen Amputation der schnellen Blutstillung. Es muss vorhanden, erreichbar und nach dem erlernten Verfahren anwendbar sein. Bei komprimierbaren Blutungen, die ein Gliedmaßentourniquet nicht erfassen kann, kommen Druck und für diese Verletzung erlernte Verfahren mit geeignetem Verbandsmaterial infrage. Eine hämostatische Wundauflage wirkt zusammen mit korrekter Anwendung und Druck; ein bloßes Auflegen auf eine tiefe Blutungsquelle reicht nicht. Das sichtbare Ende der Blutung ist zu kontrollieren, besonders nach jeder Bewegung.

Beim Atemweg geht es darum, ob Luft überhaupt passieren kann. Blut, Gesichtsverletzungen, Verformung oder Verbrennungen können ihn verlegen. Ein Verwundeter bei Bewusstsein darf eine Position einnehmen, in der er den Atemweg am besten offenhält, etwa aufrecht und nach vorn geneigt. Für einen bewusstlosen, selbst atmenden Verwundeten ist eine Seitenlage eine grundlegende Maßnahme, die ein tatsächlich vorhandener Helfer durchführen und anschließend überwachen kann. Fehlende Atmung oder einzelne schnappende Atemzüge sind keine ausreichende Eigenatmung. Atemweg und Atmung müssen dann sofort erneut beurteilt werden; eine Seitenlage allein behebt dieses Versagen nicht. Der Kopf darf dabei nicht mit dem Kinn auf die Brust zusammensinken. Eine allein bewusstlos gewordene Person kann diese Hilfe nicht mehr selbst leisten. Atemwegshilfen und ein operativ geschaffener Atemweg benötigen die dafür ausgebildete Person, passende Mittel und Kontrolle.

Die Atmung kann trotz offenem Atemweg durch eine Brustkorbverletzung versagen. Eingeschlossene Luft kann einen Spannungspneumothorax verursachen; zunehmende Atemnot kann dann in Kreislaufversagen übergehen. Ein Chest Seal verschließt eine offene Brustkorbwunde, ein dafür vorgesehenes Ventil lässt Luft nach außen entweichen. Auch nach dem Anbringen muss die Atmung beobachtet werden. Verschlechtert sie sich, muss ein entsprechend ausgebildeter Anwender den Verschluss und die Verletzung erneut beurteilen und gegebenenfalls eingeschlossene Luft durch Entlasten oder Entfernen des Seals freigeben. Eine Nadelentlastung ist eine invasive Maßnahme mit eigener Indikation und Ausbildung. Eine beliebige Nadel oder ein selbst gesetzter Schnitt ersetzt diese Fähigkeit nicht.

Kreislauf und Wärmeerhalt

Nach einer Blutstillung bleibt der bereits eingetretene Blutverlust bestehen. Eine auffällige Bewusstseinsveränderung ohne erklärende Hirnverletzung sowie ein sehr schwacher oder fehlender Puls am Handgelenk sind Warnzeichen eines möglichen Blutungsschocks. Eine Verletzung im Körperinneren kann weiterbluten, obwohl außen wenig Blut zu sehen ist. Eigene Maßnahmen bleiben wirksame äußere Blutstillung, wiederholte Kontrolle von Atmung und Ansprechbarkeit sowie Schutz vor weiterer Auskühlung. Trinken ersetzt verlorenes Blut nicht. Blutprodukte, Gefäßzugänge und medikamentöse Behandlung setzen zusätzliche medizinische Fähigkeiten, tatsächlich verfügbare Mittel und deren sichere Anwendung voraus.

Verwundete können auch in warmer Umgebung auskühlen. Blutverlust, fehlende Bewegung und das Öffnen der Kleidung senken den Wärmeerhalt; Unterkühlung verschlechtert zudem die Blutgerinnung. Nur die für die Untersuchung nötigen Körperstellen freilegen und anschließend wieder bedecken. Vorhandene isolierende Kleidung, Schlafausrüstung oder anderes geeignetes Material zwischen Körper und kalten Untergrund sowie um den Körper bringen, Wind und Niederschlag abhalten. Nasse Kleidung wird gegen trockene gewechselt, wenn Ersatz und geschützte Durchführung möglich sind. Eine dünne Rettungsfolie bremst bestimmte Wärmeverluste, liefert aber weder eigene Wärme noch die isolierende Schicht für einen kalten Boden.

Selbsthilfe, Kameradenhilfe und Ausbildungsbereiche

Selbsthilfe wird durch Verletzung, Reichweite und Bewusstsein begrenzt. Ein verletzter Arm kann den Zugriff auf die persönliche Sanitätsausstattung verhindern; eine Rückenwunde ist allein schwer zu beurteilen. Ein vorhandener handlungsfähiger Kamerad kann verdeckte Verletzungen finden, Druck halten, bei der Lagerung helfen und Veränderungen beobachten. Seine medizinischen Handlungen reichen so weit wie seine tatsächlich erlernten Verfahren und die vorhandenen Mittel.

Das US-System unterscheidet die Ausbildungsbereiche All Service Members, Combat Lifesaver, Combat Medic/Corpsman und Combat Paramedic/Provider. Sie reichen von der grundlegenden Ersthilfe über erweiterte Hilfe bis zu medizinischen und fortgeschrittenen medizinischen Aufgaben. Diese Unterscheidung erklärt, warum die gesamte TCCC-Leitlinie Maßnahmen enthält, die ein gewöhnlicher Ersthelfer nicht ausführen kann. Schon bei einem Tourniquet verlangt die Umstellung auf eine andere Blutstillung eine erlernte Beurteilung, eine wirksame Alternative und engmaschige Kontrolle. Wiederholtes Lockern zur vermeintlichen Durchblutung kann eine gestoppte Blutung erneut eröffnen. Ohne medizinische Aufsicht bleibt ein zur Kontrolle lebensbedrohlicher Blutung benötigtes Tourniquet angelegt und wird überwacht; seine Anlagezeit wird festgehalten.

Die Bundeswehr verankert Selbst- und Kameradenhilfe in der Ausbildung zum Einsatzersthelfer Alpha. Die erweiterte Sanitätsausbildung innerhalb der Heimatschutzausbildung soll darüber hinaus zum Combat Lifesaver befähigen und umfasst taktische Verwundetenversorgung. Dort werden auch Atemwegshilfe mit Wendl-Tubus, Chest Seal und Nadeldekompression behandelt. Für einen Verwundeten bedeutet das: Auch ein Kamerad außerhalb des Sanitätsdienstes kann bestimmte erlernte Maßnahmen übernehmen, wenn er die nötigen Mittel besitzt. Die deutschen Ausbildungsnamen und die US-Ausbildungsbereiche ordnen solche Fähigkeiten jeweils im eigenen System zu. Welche invasiven Maßnahmen jemand beherrscht und anwenden darf, richtet sich nach seiner konkreten Ausbildung und seinem nationalen Dienst- und Versorgungsrahmen.

Versorgung während Bewegung und Übergabe

Vor einer notwendigen Bewegung werden lose Verbandenden, Wärmeschutz und die tatsächlich benutzten Trage- oder Transportmittel gesichert. Die Befestigung muss den Verwundeten halten und darf die Atmung nicht behindern. Blutstillungsmittel und die für erneute Kontrolle nötigen Bereiche müssen zugänglich bleiben. Nach dem Ziehen, Tragen oder Umlagern erneut prüfen: Blutet die Wunde wieder, sitzt die Blutstillung noch wirksam, kann die Person atmen, hat sich ihre Ansprechbarkeit verändert, ist der Wärmeschutz verrutscht? Wer wegen einer erneuten Bedrohung keine vollständige Prüfung durchführen kann, holt sie am nächsten geeigneten geschützten Ort nach.

Bei einer tatsächlich möglichen Übergabe erhält der Übernehmende Angaben zu den Verletzungen, dem gegenwärtigen Zustand, ausgeführten Maßnahmen und beobachteten Veränderungen. Anlagezeiten eines Tourniquets und weitere bekannte Behandlungszeiten gehören dazu. Diese Angaben werden mit dem Verwundeten weitergegeben, schriftlich auf einer vorhandenen Verwundetenkarte oder einer anderen geeigneten mitgeführten Notiz; eine erreichbare Verbindung kann sie zusätzlich vorab übermitteln. Der Übernehmende kontrolliert den Verwundeten und die bisherigen Maßnahmen erneut. Unterbleibt die Evakuierung, bleiben Blutstillung, Atemkontrolle, Wärmeschutz und Verlaufsbeobachtung fortlaufende Aufgaben am tatsächlichen Aufenthaltsort.